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VM-Nutzungsrechte

Bestimmte Lizenzierungsregeln erstrecken sich nicht nur auf den physischen Host, sondern auch auf die zugehörigen virtuellen Maschinen. Im Kontext der VM-Nutzungsrechte berechtigt jede lizenzierte Installation zur Nutzung einer fest vorgegebenen oder einer unbeschränkten Anzahl von virtuellen Instanzen der jeweiligen Anwendung.

Die VM-Nutzungsrechte können beim Hinzufügen eines Lizenzkaufs registriert werden. Die Registrierung ist aber auf Lizenzen mit dem Zuweisungstyp „Computer/Rechenzentrum“ beschränkt. Außerdem ist zu beachten, dass die VM-Nutzungsrechte für die zugewiesenen virtuellen Maschinen nur greifen, wenn der physische Host uneingeschränkt compliant ist.

Snow License Manager 9.2 führt eine Funktion ein, die Microsoft Windows Server-Lizenzregeln berücksichtigt: Wenn eine Windows Server-Lizenz hinzugefügt wird, werden die VM-Nutzungsrechte fest vorgegeben, d. h. sie werden automatisch den Microsoft-Lizenzregeln entsprechend angewendet.

Bei der Verwendung von Windows Server Standard ist das VM-Nutzungsrecht mit zwei VMs je vollständig lizenziertem Host vorgegeben.

Bei der Verwendung von Windows Server Rechenzentrum sieht das VM-Nutzungsrecht eine unbegrenzte Anzahl von VMs je vollständig lizenziertem Host vor.

Beispiel 63.

Einem Computer sind vier Lizenzen zugewiesen. Laut den VM-Nutzungsrechten ist es erlaubt, jede zugewiesene Lizenz für drei virtuelle Maschinen zu verwenden. Das bedeutet, dass mit den vier zugewiesenen Lizenzen insgesamt 12 virtuelle Maschinen abgedeckt werden können.



Beispiel 64.

Nach einem einzelnen Lizenzkauf werden dem Server A acht Lizenzen und dem Server B vier Lizenzen zugewiesen. Laut den VM-Nutzungsrechten ist es erlaubt, jede zugewiesene Lizenz für genau eine virtuelle Maschine pro Server zu verwenden.

Dem Server A sind 16 virtuelle Maschinen zugeordnet. Die VM-Nutzungsrechte für den Server A werden dahingehend geändert, dass acht spezifischen virtuellen Maschinen jeweils eine Lizenz zugewiesen wird. Die verbleibenden virtuellen Maschinen müssen durch einen anderen Lizenzkauf abgedeckt werden. Die geänderten VM-Nutzungsrechte für den Server A überschreiben die ursprünglichen VM-Nutzungsrechte.

Die VM-Nutzungsrechte für den Server B bleiben unverändert und werden weiterhin dynamisch und entsprechend dem Bedarf zugewiesen. Die vier zugewiesenen Lizenzen dürfen auch weiterhin für vier virtuelle Instanzen genutzt werden.